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Wie berechnet man die Ferienentschädigung in der Schweiz?

Eine pauschal berechnete Ferienentschädigung, die als Geldbetrag ausgezahlt wird, kann unter bestimmten Umständen den Anspruch eines Arbeitnehmers auf Ferien in Naturalien ersetzen.
Pauschale Ferienentschädigung in der Schweiz
12.09.2024

Ferienentschädigung in der Schweiz

Zwar muss der Ferienurlaub grundsätzlich in Naturalien gewährt werden, es gibt jedoch Ausnahmen, in denen der Arbeitnehmer anstelle des Urlaubs eine Geldzahlung erhalten kann. 

Dies ist der Fall, wenn am Ende des Arbeitsverhältnisses ein Resturlaub vorhanden ist und es aus gerechtfertigten Gründen nicht mehr möglich ist, den Urlaub in Naturalien zu nehmen. 

Es ist auch möglich, dass der Ferienurlaub in Naturalien genommen wird, aber das Urlaubsgeld mit dem regulären Lohn als Prozentsatz des Lohns ausgezahlt wird, anstatt den Lohn während des Urlaubs zu zahlen. Dieser Ansatz ist jedoch nur unter den folgenden Bedingungen möglich: 

  1. Sehr unregelmässige Arbeit. 
  1. Teilzeitbeschäftigung. 
  1. Klare und ausdrückliche Angabe des Prozentsatzes des zu zahlenden Lohns im Arbeitsvertrag. 
  1. Klare und separate Angabe des Betrages für den Ferienurlaub auf den Abrechnungen. 

Eine einfache Angabe „inkl. Ferienurlaub“ ist nicht ausreichend. Ein Verstoss gegen dieses Reglement verpflichtet den Arbeitgeber, den Lohn während des Ferienurlaubs zu zahlen. 

Die Personalabteilung, sowohl innerhalb als auch ausserhalb des Unternehmens, spielt eine entscheidende Rolle bei der Erstellung von Arbeitsverträgen und der Bearbeitung von Beschwerden von Arbeitnehmern. 

Unter anderem müssen die Buchführungspflichten eingehalten werden, auch weil die Ferienurlaubsabgeltung ein steuer- und sozialversicherungspflichtiges Gehalt darstellt. 

Berechnung der Pauschale für den Stundenlohn 

Wenn ein Arbeitnehmer im Stundenlohn beschäftigt ist, muss der Arbeitgeber eine Ferienurlaubsvergütung vorsehen, die dem Äquivalent des in Naturalien zu nehmenden Ferienurlaubs entspricht. Die Berechnung erfolgt auf der Grundlage des Stundenlohns wie folgt: 

  • Für den Anspruch auf 4 Wochen Ferienurlaub (20 Tage) = 8,33% Stundenlohn; 
  • Für den Anspruch auf 5 Wochen Ferienurlaub (25 Tage) = 10,64% Stundenlohn; 
  • Die Pauschale wird bei Teilzeitarbeit proportional gekürzt, ebenso wie der Anspruch auf Ferienurlaub in Form von Sachleistungen. 

Beispielsweise erhält ein Arbeitnehmer, der an vier von fünf Tagen (d. h. 80 %) zum Stundensatz angestellt ist und Anspruch auf fünf Wochen Ferienurlaub hat, eine Entschädigung in Höhe von 6,66 % seines Stundenlohns (sonst: 8,33 % x 80 %). 

Art des massgeblichen Lohns 

Die Ferienurlaubsabgeltung sollte nicht nur auf der Grundlage des festen Gehalts berechnet werden, sondern auch die folgenden zusätzlichen Zahlungen berücksichtigen: 

  • Zuschläge für Schichtarbeit. 
  • Zuschläge für Überstunden und Mehrarbeit. 
  • Kommissionen, Boni und Gratifikationen. 
  • Privatanteil des Geschäftsfahrzeugs. 

Die folgenden Elemente werden nicht in die Berechnung einbezogen: 

  • Dienstaltersgeschenke von nicht bedeutenden Beträgen. 
  • Finanzierung der Ausbildungskosten durch den Arbeitgeber. 
  • Erstattung der effektiven Kosten. 

Massgeblicher Lohnbetrag 

Da die Pauschale auf dem Gehalt des Arbeitnehmers basiert, kann es schwierig sein, die regelmässigen Beträge zu ermitteln, die als Ferienurlaubsgeld zu zahlen sind, insbesondere wenn die Arbeitszeit flexibel ist und die Anzahl der effektiv gearbeiteten Stunden von Monat zu Monat schwankt. 

Die Berechnung basiert daher auf dem effektiven Durchschnittslohn während der vorherigen 12 Monate oder eines anderen angemessenen Zeitraums. Eine solche schematische Methode ist zulässig, solange sie nicht zu offensichtlich falschen Ergebnissen führt. 

Andernfalls muss eine individuelle Berechnung angewandt werden, um festzustellen, welche Kommission oder welches variable oder zusätzliche Gehalt der Arbeitnehmer während seines Ferienurlaubs verdient hätte. 

Berechnung der Ferienurlaubsabgeltung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses 

Wenn nicht der gesamte Ferienurlaub bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses genommen wurde, muss ein finanzieller Ausgleich gezahlt werden. Um diesen auf der Grundlage eines Monats- oder Jahresgehalts zu berechnen, können die folgenden Berechnungsmethoden angewendet werden: 

Entschädigung für 1 Ferienurlaubstag = Jahresgehalt (monatlich x12 oder x13) / gearbeitete Tage im Jahr. 

Entschädigung für 1 Ferienurlaubstag = Monatslohn (einschliesslich eines eventuellen Anteils des 13. Lohns) / gearbeitete Monate im Jahr. 

Empfehlungen 

Beachten Sie die folgenden Empfehlungen, um Ferien in Form von Geld besser zu handhaben und Konflikte mit Ihren Mitarbeitern zu vermeiden: 

  • Führen Sie ein Tagebuch oder Computerregister über die gearbeiteten Stunden und Tage, die als Ferienurlaub genommen wurden, sowie über den gesamten Stundenlohn (einschliesslich Zuschlägen). 
  • Überprüfen Sie regelmässig (mindestens monatlich), ob Sie Stunden und Ferienurlaub saldieren und eine Entschädigung zahlen müssen. 
  • Legen Sie die Berechnungsgrundlage für die Ferienurlaubsabgeltung fest (aus den vorherigen 12 Monaten oder anders) und ändern Sie diese nicht ohne Rechtfertigungsgrund. 
  • Vergewissern Sie sich, dass Ihre Mitarbeiter die Berechnungsmethode und die geltenden Grundsätze verstanden haben. 
  • Weisen Sie im Arbeitsvertrag oder im Reglement ausdrücklich auf die Möglichkeit hin, Ferienurlaubsgeld zu zahlen, anstatt Ferienurlaub in Naturalien zu gewähren. 

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