Andriy Chubatyuk
Gibt es einen Mindestlohn in der Schweiz?
In der Schweiz sind alle schweizerischen und ausländischen Unternehmen betroffen, die in den Kantonen Mitarbeitende mit gesetzlichem Mindestlohn beschäftigen. Ein Mindestlohn kann ausserdem durch einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) oder Normalarbeitsvertrag (NAV) für bestimmte Arbeitnehmergruppen und Wirtschaftssektoren festgelegt sein.
Arbeitnehmer haben das Recht, ihren Anspruch auf Mindestlohn geltend zu machen – selbst dann, wenn dies nicht ausdrücklich im Arbeitsvertrag festgehalten ist. Behörden können Unternehmen, die dieser Verpflichtung nicht nachkommen, mit Geldstrafen belegen. Es ist daher von entscheidender Bedeutung, die geltenden Vorschriften einzuhalten, um finanzielle Verluste und rufschädigende Konsequenzen zu vermeiden.
In der Schweiz liegt die Gesetzgebung zu Mindestlöhnen in der Zuständigkeit der Kantone. Auf Bundesebene gibt es derzeit keinen einheitlich festgelegten gesetzlichen Mindestlohn. Allerdings haben fünf Kantone – Genf, Neuenburg, Jura, Tessin und Basel-Stadt – einen gesetzlichen Mindestlohn für alle Arbeitnehmer eingeführt, die in ihrem Gebiet tätig sind. Weitere Kantone befinden sich in der Planung oder Umsetzung solcher Regelungen.
Kantonaler Mindestlohn im Jahr 2025
Gen | CHF 24.28 |
Basel-Stad | CHF 22.00 |
Neuchâte | CHF 21.31 |
Jur | CHF 21.40 |
Tessi | CHF 20 oder mehr je nach Branche |
Der Mindestlohn wird regelmässig überprüft, in der Regel von einem Jahr zum anderen.
Wichtigste rechtliche Regelungen
Im Hinblick auf den Mindestlohn in der Schweiz gelten folgende wesentliche Bestimmungen:
- Fehlender Mindestlohn auf Bundesebene: Wie vorherig erwähnt, hat jeder Kanton seine eigenen Mindestlohngesetze.
- Ausnahmen: Bestimmte Arbeitnehmergruppen wie Minderjährige, Auszubildende, Freiwillige und Praktikanten in der Berufsausbildung sind von der Mindestlohnpflicht ausgenommen.
- Im massgeblichen Lohn enthaltene Elemente: Neben dem Grundlohn werden auch alle wirtschaftlichen Vorteile oder Sachleistungen berücksichtigt, die der Arbeitnehmer erhält. Dazu zählen unter anderem Ortszuschläge, Gratifikationen, Dienstaltersgeschenke, Trinkgelder und ähnliche Leistungen.
Was ist ein massgeblicher Lohn?
Neben dem normalen Gehalt muss das folgende Bündel von Elementen berücksichtigt werden:
- Alle wirtschaftlichen Vorteile oder Sachleistungen, die ein Arbeitnehmer erhält, einschliesslich Ortszuschläge, Gratifikationen, Dienstaltersgeschenke, Trinkgelder usw.
- Das 13. Gehalt.
- Entschädigungen für Ferien Urlaub und Feiertage für stundenweise bezahlte Mitarbeiter.
Nicht berücksichtigt werden hingegen Beträge, die als Lohnzuschläge gezahlt werden, z. B. als Entschädigung für Nachtarbeit, Sonntagsarbeit, Überstunden oder Überstundenzuschläge.
Empfehlungen
Wenn Sie Personal mit niedrigem Lohn einstellen
- Informieren Sie sich auf der Website des Kantons, in dem der Arbeitnehmer regelmässig arbeiten muss, ob dieser Kanton einen gesetzlichen Mindestlohn vorsieht.
- Besuchen Sie auch die UNIA-Website, um herauszufinden, ob es einen GAV gibt, der einen branchenspezifischen Mindestlohn vorsieht: https://www.service-cct.ch/
- Entscheiden Sie sich stattdessen für einen Fern Arbeitsvertrag, wenn möglich für einen Grenzgänger oder einen Arbeitnehmer, der in einem anderen Kanton wohnt, der keinen gesetzlichen Mindestlohn vorsieht.
- Überprüfen Sie einmal im Jahr Gesetzesänderungen und passen Sie das Gehalt und den Vertrag regelmässig an.
Überprüfen Sie den geltenden Mindestlohn, wann immer Sie ein neues Geschäft eröffnen, eine Tätigkeit in einem anderen Kanton aufnehmen oder Mitarbeitende für neue Aufgaben und Verantwortlichkeiten einstellen.