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Allgemeiner Rahmen für die Probezeit Schweiz

Die Probezeit betrifft alle Unternehmen, ob Schweizer oder ausländische Unternehmen, die in der Schweiz Personal beschäftigen. Diese Zeit unterliegt aus den folgenden Gründen erheblichen Einschränkungen:
10.09.2024

Probezeit

Eine Probezeit ist weit verbreitet, um die Fähigkeiten eines neuen Mitarbeiters zu beurteilen und sich in das Unternehmen zu integrieren. 

Arbeitsvertrag unbefristet, Probezeit: Es ist besonders sinnvoll, eine Probezeit festzulegen, um lange Kündigungsfristen zu vermeiden, die in der Regel mindestens einen Monat zum Monatsende betragen und ab dem ersten Arbeitstag gelten. 

Probezeit befristeter Arbeitsvertrag: Bei einem befristeten Arbeitsvertrag ist die Probezeit die einzige Möglichkeit, den Vertrag vorzeitig zu beenden. 

Das Recht auf eine fristlose Entlassung in schwerwiegenden Fällen ist vorbehalten, allerdings gelingt es nur selten, diese zu begründen. 

 Die Dauer der Probezeit

Die Probezeit gilt für den ersten Monat eines Arbeitsverhältnisses (Art. 335b Abs. 1 OR), sofern die Parteien nichts anderes im Vertrag vereinbart haben. Wenn der Arbeitsvertrag keine Angaben zur Probezeit enthält, beträgt die Probezeit von Gesetzes wegen einen Monat. Die Probezeit darf jedoch nicht länger als drei Monate dauern. 

In einem befristeten Arbeitsvertrag legt das Gesetz nur eine Obergrenze von drei Monaten für die Probezeit fest, aber sie muss vertraglich vereinbart werden. Andernfalls gilt keine gesetzliche Probezeit. 

Ein Gesamtarbeitsvertrag (GAV) kann von diesen Regeln abweichen. Einige Verträge sehen sogar zwingend eine Probezeit von mehr als 3 Monaten vor (z. B. 6 Monate in bestimmten Branchen). 

Bei einer effektiven Verkürzung der Probezeit infolge Krankheit, Unfall oder Erfüllung einer nicht freiwillig übernommenen gesetzlichen Pflicht erfolgt eine entsprechende Verlängerung der Probezeit (Art. 335b Abs. 3 OR). Eine Verlängerung aufgrund von während der Probezeit genommenem Ferienurlaub ist jedoch nicht vorgesehen. 

Kündigung während der Probezeit

Das Arbeitsverhältnis kann während der Probezeit jederzeit mit einer Kündigungsfrist von sieben Tagen gekündigt werden (Art. 335b Abs. 1 OR). Es ist kein Grund erforderlich, vorbehaltlich einer Kündigung aus verbotenen Gründen wie z. B. Diskriminierung. In jedem Fall muss jedoch der Zweck der Probezeit berücksichtigt werden. 

Diese Regel hat auch dispositiven Charakter. Daher steht es den Parteien frei, während der Probezeit eine längere Kündigungsfrist vorzusehen oder gar keine. 

Es ist auch möglich, eine schwangere, kranke oder arbeitsunfähige Person während der Probezeit zu entlassen. Denn diese Regeln zum Schutz vor einer Kündigung zur Unzeit (Art. 336c OR) gelten nicht für Mitarbeitende während der Probezeit. Die Lösung ist die gleiche, wenn die Probezeit aufgrund von Arbeitsverhinderung verlängert wird.  

Allerdings kann unter aussergewöhnlichen Umständen eine Kündigung in der Probezeit als missbräuchlich angesehen werden, da der Zweck der Probezeit berücksichtigt werden muss. 

Beförderung oder neuer Mitarbeiter?

Die Probezeit gilt nur für neue Mitarbeiter oder, in sehr seltenen Fällen, für Mitarbeiter, die in eine Position befördert werden, die wesentlich veränderte Verantwortlichkeiten mit sich bringt und eine erneute Probezeit rechtfertigt. 

Es ist jedoch nicht möglich, eine Probezeit auf einen Freelancer anzuwenden, der für die gleichen Aufgaben angestellt wurde, oder auf einen unbefristeten Vertrag, der nach einem vorherigen befristeten Vertrag geschlossen wurde. 

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Empfehlungen

Um die Arbeitsbeziehungen zu optimieren, empfehlen wir Ihnen, den folgenden Empfehlungen zu folgen: 

  • Wenn Sie einen neuen Mitarbeiter einstellen, sollten Sie daran denken, eine dreimonatige Probezeit zu vereinbaren oder einen befristeten Praktikumsvertrag für einen längeren Zeitraum abzuschliessen, der Sie von der Verpflichtung entbindet, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen, wenn Sie nicht zufrieden sind. 
  • Wenn Sie einen Arbeitnehmer befördern, sollten Sie sich gut überlegen, ob eine weitere Probezeit durch aussergewöhnliche Umstände gerechtfertigt ist. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ist es besser, mit dem Arbeitnehmer zu vereinbaren, dass er seinen bestehenden Vertrag beendet und einen befristeten Vertrag für eine neue Stelle abschliesst. 
  • Besuchen Sie auch die UNIA-Website, um herauszufinden, ob es einen GAV gibt, der besondere Regeln für die Probezeit vorsieht: https://www.service-cct.ch/ 
  • Verpassen Sie nicht die Frist, um eine Kündigung während der Probezeit einzureichen. Nach dem letzten Tag der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis mindestens einen Monat zum Monatsende, und ein befristeter Arbeitsvertrag muss bis zum Ende eingehalten werden. 

In 7 Minuten haben Sie Ihren individualisierten Arbeitsvertrag, der dank AdminTechs intelligentem Dokumentenersteller in Echtzeit erstellt wurde. 

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