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Welche Steuern und Sozialabgaben auf den Lohn in der Schweiz?

Der Arbeitgeber kann dafür verantwortlich sein, Sozialversicherungsbeiträge und Quellensteuern vom Lohn einzubehalten und einen Teil der Beiträge auf seine eigenen Kosten zu zahlen.
Sozialabgaben und Lohnsteuer - Verpflichtungen als Arbeitgeber
29.08.2024

Steuern und Sozialabgaben auf das Gehalt

Auf das Arbeitsentgelt eines Arbeitnehmers in der Schweiz werden verschiedene Sozialbeiträge erhoben, die von Kanton zu Kanton leicht variieren können. Die Erhebung dieser Beiträge obliegt dem Arbeitgeber, der dafür verantwortlich und haftbar ist. 

Bei einigen Arbeitnehmern ist der Arbeitgeber auch verpflichtet, die Quellensteuer einzuziehen und abzuführen: 

  • Grenzgänger, die im Ausland wohnen, aber regelmässig in der Schweiz arbeiten. 
  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in der Schweiz wohnen und in der Schweiz arbeiten, aber keine Schweizer Staatsangehörigkeit (oder Ausweis C) haben. 

Eine Nichterfüllung bei der Zahlung der Sozialabgaben oder der Quellensteuer kann Verzugszinsen, Geldstrafen oder in schweren Fällen ein Strafverfahren nach sich ziehen. Darüber hinaus ist es Aufgabe des Arbeitgebers, die persönliche Situation des Arbeitnehmers zu überprüfen und den zuständigen Behörden jede Änderung zu melden. 

Statut des Arbeitnehmers oder Selbstständigen? 

Die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Zahlung von Sozialabgaben oder Lohnsteuer gilt nur für untergeordnete Arbeitnehmer, nicht aber für Selbstständige. Selbstständige sind nämlich persönlich verpflichtet, gegebenenfalls Sozialversicherungsbeiträge abzuführen, und müssen ihre Einkommensteuer im ordentlichen Verfahren durch Abgabe der Steuererklärung entrichten. 

Es kommt häufig vor, dass der Status der Selbständigkeit nicht korrekt verwendet wird. Verträge von Freiberuflern, Selbstständigen, Auftragnehmern, Beratern oder anderen können je nach den Umständen als Arbeitsverhältnis bezeichnet werden. 

Der Status des Arbeitnehmers im Bereich der Steuern und der sozialen Sicherheit ignoriert die Vertragsbedingungen und stützt sich auf die Analyse der relevanten Fakten.  

Ein Arbeitsverhältnis liegt in der Regel vor, wenn der Arbeitnehmer keine anderen Kunden hat, gegenüber Dritten nicht im eigenen Namen auftritt, kein unternehmerisches Risiko trägt und sowohl rechtlich (Unterordnungsverhältnis) als auch wirtschaftlich vom Arbeitgeber abhängig ist. 

Quellensteuer: Anwendungsfälle 

Natürliche Personen zahlen ihre Einkommenssteuer jedes Jahr gemäss der Veranlagung, die von der kantonalen Steuerverwaltung auf der Grundlage der Steuererklärung erstellt wird. Bestimmte Arten von Arbeitnehmern werden jedoch an der Quelle besteuert. 

Die Quellenbesteuerung setzt voraus, dass der Arbeitgeber als Steuerschuldner auftritt, obwohl der Arbeitnehmer der eigentliche Steuerzahler bleibt. 

In diesen Fällen gilt die Schweizer Steuer nur, wenn der Arbeitnehmer, entweder: 

  1. Eine in der Schweiz wohnhafte Person und arbeitet in der Schweiz. 
  2. Ein in der Schweiz ansässiger Mann arbeitet im Ausland, aber nicht lange genug, um dieses Einkommen gemäss dem Doppelbesteuerungsabkommen mit dem Land des Arbeitsortes von der Besteuerung in der Schweiz auszuschliessen. 
  3. Ein ausländischer Einwohner, der gemäss dem Doppelbesteuerungsabkommen mit dem Wohnsitzland regelmässig und für eine ausreichende Dauer in der Schweiz arbeitet. 

Die internationalen Doppelbesteuerungsabkommen sehen in der Regel vor, dass der Lohn im Staat des Wohnsitzes des Arbeitnehmers und nicht im Staat des betreffenden Steuerjahres aufhält; 

  1. Die berechtigte Person sich im Staat des Arbeitsortes während eines Zeitraums oder mehrerer Zeiträume von insgesamt nicht mehr als 183 Tagen während des betreffenden Steuerjahres auf. 
  2. Die Vergütungen von einem Arbeitgeber oder im Namen eines Arbeitgebers gezahlt werden, der nicht im Staat des Arbeitsortes ansässig ist; und 
  3. Die Last der Vergütungen nicht von einer Betriebsstätte oder festen Einrichtung getragen wird, die der Arbeitgeber im Staat des Arbeitsortes hat. 

Einige Kantone haben andere Verträge mit anderen Reglementen über Grenzgänger abgeschlossen. Für in Frankreich oder Deutschland ansässige Personen fällt keine Steuer auf die Arbeit in der Schweiz an, wenn sie jeden Abend an ihren Wohnort im Ausland zurückkehren. Die Quellensteuer ist dementsprechend nicht auf sie anwendbar. Dies ist jedoch nicht der Fall im Kanton Genf, der das Einkommen von Grenzgängern, die in der Schweiz arbeiten, weiterhin besteuert. 

Sozialbeiträge: Anwendungsfälle 

Sozialversicherungsbeiträge werden fällig, wenn der Arbeitnehmer in der Schweiz wohnt oder arbeitet. Dies sind Kriterien für die Unterstellung unter das Schweizer Sozialversicherungssystem, das weitgehend vom Status der AHV (Alters- und Hinterbliebenenversicherung) abhängt. 

Sobald der AHV-Status anerkannt ist, werden hauptsächlich die folgenden Beiträge erhoben: 

  • Beiträge zur 1. Säule: Alters- und Hinterbliebenenversicherung (AHV) und Invalidenversicherung (IV). 
  • Beiträge zur 2. Säule: obligatorische berufliche Vorsorge (BVG). 
  • Regelung der Erwerbsausfallentschädigung. 
  • Arbeitslosenversicherung, jedoch nur bis zu einem Lohn von CHF 148’200 pro Jahr. 
  • Andere Beiträge, die nach kantonalem Recht vorgesehen sind (z.B. Mutterschaftsversicherung). 
  • Beiträge für die Berufsunfallversicherung oder Nichtberufsunfallversicherung. 

Die Beiträge werden in der Regel paritätisch gezahlt, wobei die Hälfte vom Einkommen abgezogen und die andere Hälfte vom Arbeitgeber auf eigene Kosten bezahlt wird. Häufig wird daraus geschlossen, dass die Unfallversicherung vollständig vom Arbeitgeber übernommen wird. 

Die Nichtabführung des Arbeitgeberanteils stellt eine Schuld dar, während die Nichtabführung des einbehaltenen Arbeitnehmeranteils eine strafbare Handlung darstellt (ähnlich wie ein Diebstahl). 

Empfehlungen 

Beachten Sie die folgenden Empfehlungen, um Urlaubsgeld in Form von Geld besser zu handhaben und Konflikte mit Ihren Mitarbeitern zu vermeiden: 

  • Stellen Sie sicher, dass ein angestellter Freiberufler bei den Sozialversicherungen als Freiberufler registriert ist, um das Risiko Ihrer Haftung als Arbeitgeber zu vermeiden. 
  • Überprüfen Sie den Status Ihres Arbeitnehmers, z. B. Familienstand, Aufenthaltsgenehmigung oder Staatsangehörigkeit. 
  • Geben Sie im Vertrag an, dass der Lohn brutto ist, wenn Sie sich das Recht vorbehalten wollen, Beiträge und Steuern zu erheben, oder umgekehrt den Nettolohn, um dem Arbeitnehmer die Zahlung desselben Betrags zu garantieren. 
  • Melden Sie Änderungen umgehend den zuständigen Behörden. 
  • Bei Auszahlung des Bruttolohns zahlen Sie dem Arbeitnehmer nur den Nettobetrag nach Abzug der geltenden Beiträge und Steuern. 
  • Berechnen Sie den Zuschlag zum Abzug bei Vorliegen von Sachbezügen (z. B. Privatanteil am Firmenwagen).

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