Andriy Chubatyuk
Welche Pflichten hat ein Arbeitnehmer?
Das Obligationenrecht ergänzt den individuellen Arbeitsvertrag weitgehend und sieht mehrere Pflichten des Arbeitnehmers vor, die er gegenüber seinem Arbeitgeber erfüllen muss.
Im Zusammenhang mit der Ausführung der Arbeit und der Einhaltung der Richtlinien und Anweisungen des Arbeitgebers sind die wichtigsten Pflichten des Arbeitnehmers die folgenden:
- Sorgfaltspflicht.
- Treuepflicht.
- Rechenschaftspflicht.
- Verpflichtung zur Rückgabe.
Durch einen Arbeitsvertrag verspricht der Arbeitnehmer nicht das Ergebnis seiner Arbeit, sondern verpflichtet sich, die Arbeit mit Sorgfalt und unter Einhaltung der Grundsätze und Verpflichtungen, die der Vertrag festschreibt, auszuführen.
Sorgfaltspflicht
Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, seine gesamten körperlichen und geistigen Kräfte zur Ausführung der ihm übertragenen Arbeit einzusetzen und den legitimen Interessen des Arbeitgebers zu dienen.
Der Grad der Sorgfalt des Arbeitnehmers muss anhand der Vertragsbedingungen, der Position, der Erfahrung, der Ausbildung, der übertragenen Aufgaben und der Höhe des gezahlten Lohns beurteilt werden. Je höher die Vergütung, desto anspruchsvoller kann der Arbeitgeber sein. Die Dauer der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers ist ebenfalls von Bedeutung, da von einem neuen Arbeitgeber nicht dasselbe Mass an Sorgfalt verlangt werden kann, wenn er sich erst in das Unternehmen einarbeiten muss, was eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt.
Die Sorgfaltspflicht beinhaltet auch die Einhaltung der Richtlinien und Anweisungen des Arbeitgebers, der für den Arbeitsbereich geltenden Normen (z. B. Sicherheitsstandards) und die Verpflichtung, alles Material sorgfältig zu behandeln.
Treuepflicht
Der Arbeitnehmer muss die berechtigten Interessen seines Arbeitgebers wahren, insbesondere muss er seine ganze Kraft in den Dienst des Arbeitgebers stellen und alles vermeiden, was dem Arbeitgeber schaden könnte. Der Arbeitnehmer muss geeignete Massnahmen ergreifen, um den Eintritt des Schadens zu vermeiden, zu verhindern oder zu verringern. In begründeten Fällen wird davon ausgegangen, dass der Arbeitnehmer verpflichtet ist, die Hilfe eines Vorgesetzten in Anspruch zu nehmen und diesen vor Störungen zu warnen.
Daraus ergibt sich auch eine starke Informationspflicht, insbesondere wenn sich der Arbeitnehmer für krank oder arbeitsunfähig hält, wenn er eine Einberufung zum Wehr- oder Zivildienst erhält. Eine Arbeitnehmerin ist jedoch nicht verpflichtet, den Arbeitgeber sofort über ihre Schwangerschaft zu informieren. Aus der Treuepflicht ergibt sich ein Verbot, dem Arbeitgeber zu schaden, z. B. Mitarbeiter abzuwerben und ihre Persönlichkeit zu verletzen.
Ausnahmen von der Treuepflicht
Andererseits wird die Treuepflicht durch die berechtigten Interessen des Arbeitnehmers begrenzt, insbesondere durch sein Recht auf Wahrung seiner finanziellen Interessen und das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit (Art. 328 OR). Die Treuepflicht erstreckt sich grundsätzlich nicht auf das Privat- und Gesellschaftsleben des Arbeitnehmers.
Behandlung von Firmenausrüstung und -fahrzeugen
Aus den allgemeinen Pflichten des Arbeitnehmers ergibt sich die Pflicht, jedes Material sorgfältig zu behandeln und es nach den einschlägigen Regeln zu verwenden (Art. 321a Abs. 2 OR). Dabei kann es sich um Maschinen, Arbeitsgeräte, Apparate, technische Einrichtungen und Fahrzeuge handeln. Dasselbe gilt für elektronische Geräte oder Software, Datenbanken, digitale Plattformen, Zahlungssysteme etc.
Dies vorausgesetzt, ist der Arbeitnehmer berechtigt, das Material zurückzuhalten und es dem Arbeitgeber nicht zurückzugeben, solange die Lohnrückstände nicht beglichen sind (Art. 339a Abs. 3 OR). Voraussetzung ist allerdings, dass der Lohn fällig und der Gegenstand verwertbar ist. Die Situation beim Firmenwagen muss differenziert betrachtet werden – wenn das Fahrzeug auch für private Zwecke genutzt werden kann, gilt das Zurückbehaltungsrecht; wenn das Fahrzeug hingegen nur für berufliche Zwecke genutzt werden soll, ist der Arbeitnehmer ein Hilfsbesitzer (und kein abgeleiteter Besitzer des Fahrzeugs) und kann die Rückgabe des Fahrzeugs nicht verweigern.
Situation bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Vertragliche Bestimmungen können weitere Pflichten vorsehen, die über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinausgehen, insbesondere die Pflicht zur Nichtoffenlegung, zum Abwerbeverbot und zum Wettbewerbsverbot.
Die allgemeine Sorgfalts- und Treuepflicht dauert mindestens bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses und bleibt auch während des Auflösungsurlaubs in Kraft und selbst wenn der Arbeitnehmer während des Auflösungsurlaubs von seinen Pflichten befreit wird. Die Pflicht zur Wahrung von Geheimnissen erlischt nicht (Art. 321a Abs. 4 OR).
Situation vor Arbeitsbeginn
Die Sorgfalts- und Treuepflicht beginnt erst mit dem Beginn der Tätigkeit des Arbeitnehmers und nicht mit dem Abschluss des Arbeitsvertrags. Solange der Arbeitnehmer seine Arbeit noch nicht aufgenommen, aber den Arbeitsvertrag bereits unterzeichnet hat, kann der Arbeitgeber ihm folglich nicht vorwerfen, dass er weiterhin für einen Konkurrenten arbeitet.
Empfehlungen
Beachten Sie die folgenden Empfehlungen, um Ihre Personalressourcen besser zu verwalten:
- Beschreiben Sie die Pflichten, Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Leistungen, die im Arbeitsvertrag erwartet werden. Beschränken Sie sich nicht darauf, einfach nur die Funktion des Arbeitnehmers anzugeben.
- Beurteilen Sie die Leistung des Arbeitnehmers regelmässig, halten Sie Sitzungen ab, um diese zu besprechen, und stellen Sie Ihre Ansprüche schriftlich fest.
- Notieren Sie sich die Erklärungen des Arbeitnehmers genau und stellen Sie sicher, dass Sie die Gründe und Rechtfertigungen für jede Störung seiner Arbeit verstanden haben.
- Genehmigen Sie für jeden Arbeitnehmer einen individuellen Ansatz, der auf Dienstalter, Position, Gehalt, Ausbildung und anderen relevanten Merkmalen beruht.
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