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Verwenden Sie diese Vorlage, wenn Sie einen Mitarbeiter einstellen und die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
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Der Arbeitsvertrag für das Metallhandwerk entspricht dem Schweizer Arbeitsrecht sowie den geltenden Gesamtarbeitsverträgen (GAV).
Er bietet einen klaren, rechtlich fundierten Rahmen für die Einstellung von Mitarbeitern im Metallhandwerk und stellt sicher, dass die Rechte von Arbeitgebern und Arbeitnehmern nach schweizerischen Vorschriften geschützt sind.
Der Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für das Metallhandwerk wurde vom Bundesrat für “allgemeinverbindlich” erklärt.
Was bedeutet das?
Das bedeutet, dass seine Regeln zwingend sind und automatisch für die meisten Unternehmen und Arbeitnehmer der Branche gelten. Ziel ist es, einheitliche und gerechte Arbeitsbedingungen in der gesamten Branche zu gewährleisten und Lohndumping zu verhindern.
Für wen gilt der GAV?
Arbeitszeit und Ferien
Der GAV legt für die Arbeitnehmer schützendere Regeln fest als das allgemeine Obligationenrecht.
Arbeitsdauer: Die durchschnittliche jährliche Arbeitszeit ist auf 2086 Stunden für die Berufe des Metallbaus und auf 2190 Stunden für die Landtechnik und die Hufschmiede festgelegt.
Jahresurlaub: Die Arbeitnehmer haben Anspruch auf ein Minimum von:
Bezahlte Abwesenheiten: Der GAV gewährt bezahlte freie Tage für bestimmte Familienereignisse, insbesondere: 3 Tage für die Heirat des Arbeitnehmers, 5 Tage für die Geburt eines Kindes und 3 Tage für den Tod des Ehepartners oder eines Kindes.
Überstunden
Jede über die jährliche Arbeitszeit hinaus geleistete Stunde gilt als Überstunde.
Lohn und 13. Monatslohn
Der GAV garantiert Mindestlöhne und einen 13. Monatslohn für alle unterstellten Arbeitnehmer.
Mindestlöhne: Die Mindestlöhne werden nach der Qualifikation (z. B. EFZ, EBA), der Berufserfahrung und der Branche festgelegt. Um den anwendbaren Mindestlohn zu ermitteln, wird die Verwendung des Lohnrechners der UNIA empfohlen: https://unia.ch/de/lohn-gav/lohnrechner
13. Monatslohn: Die Zahlung eines 13. Monatslohns ist obligatorisch und entspricht 100 % des durchschnittlichen Monatslohns.
Krankheit und Unfall
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, seine Mitarbeiter bei Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit zu schützen.
Probezeit und Kündigung des Vertrags
Probezeit: Sofern keine anderslautende Vereinbarung getroffen wird, beträgt die Probezeit einen Monat. Während dieser Zeit kann jede Partei den Vertrag mit einer Frist von sieben Tagen kündigen.
Kündigung nach der Probezeit: Die Kündigungsfristen hängen von der Dauer der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers ab, gemäss dem Obligationenrecht:
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