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Verwenden Sie diese Vorlage, wenn Sie einen Mitarbeiter einstellen und die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
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Der Arbeitsvertrag für das schweizerische Isoliergewerbe entspricht dem Schweizer Arbeitsrecht sowie den geltenden Gesamtarbeitsverträgen (GAV).
Er bietet einen klaren, rechtlich fundierten Rahmen für die Einstellung von Mitarbeitern im Isoliergewerbe und stellt sicher, dass die Rechte von Arbeitgebern und Arbeitnehmern nach schweizerischen Vorschriften geschützt sind.
Der GAV für das schweizerische Isoliergewerbe wurde vom Bundesrat für “allgemeinverbindlich” erklärt.
Was bedeutet das?
Das bedeutet, dass seine Regeln zwingend sind und automatisch für alle Unternehmen und alle Arbeitnehmer der Branche gelten, unabhängig davon, ob sie Mitglied eines unterzeichnenden Verbandes sind oder nicht. Ziel ist es, einheitliche und gerechte Arbeitsbedingungen in der gesamten Branche zu gewährleisten und Lohndumping zu verhindern.
Für wen gilt der GAV?
Arbeitszeit und Ferien
Der GAV legt für die Arbeitnehmer schützendere Regeln fest als das allgemeine Obligationenrecht.
Arbeitsdauer: Die jährliche Gesamtarbeitszeit ist auf 2088 Stunden (für das Jahr 2025) festgelegt, was einem Durchschnitt von 40 Stunden pro Woche entspricht. Die wöchentliche Einteilung obliegt dem Arbeitgeber.
Pausen: Für die Mittagspause ist eine Pause von mindestens einer halben Stunde zu gewähren. Diese Pause gilt nicht als bezahlte Arbeitszeit.
Jahresurlaub: Die Arbeitnehmer haben Anspruch auf eine Mindestanzahl bezahlter Urlaubstage pro Jahr, die je nach Alter variiert:
Bezahlte Abwesenheiten: Der GAV gewährt bezahlte freie Tage für bestimmte Familienereignisse: 2 Tage für eine Heirat, 3 Tage für den Tod des Ehepartners, eines Kindes oder der Eltern, 1 Tag für den Umzug. Ein Vaterschaftsurlaub von 10 Tagen wird ebenfalls gewährt.
Überstunden
Jede über die vertragliche jährliche Arbeitszeit hinaus geleistete Stunde gilt als Überstunde.
Lohn und 13. Monatslohn
Der GAV garantiert Mindestlöhne und einen 13. Monatslohn für alle Arbeitnehmer.
Mindestlöhne: Die Mindestlöhne werden nach der Qualifikation, dem Alter und der Erfahrung des Arbeitnehmers festgelegt. Um den anwendbaren Mindestlohn zu ermitteln, wird die Verwendung des Lohnrechners der UNIA empfohlen: https://unia.ch/de/lohn-gav/lohnrechner
13. Monatslohn: Die Zahlung eines 13. Monatslohns ist obligatorisch.
Krankheit und Unfall
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, seine Mitarbeiter bei Arbeitsunfähigkeit zu schützen.
Probezeit und Kündigung des Vertrags
Es gelten die Kündigungsregeln des GAV und des Obligationenrechts (OR).
Probezeit: Wenn im Vertrag nichts anderes vorgesehen ist, beträgt die Probezeit einen Monat. Sie kann durch schriftlichen Vertrag auf maximal drei Monate verlängert werden. Während dieser Zeit kann jede Partei den Vertrag mit einer Frist von sieben Tagen kündigen.
Kündigung nach der Probezeit: Die Kündigungsfristen hängen von der Dauer der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers ab (gemäss dem Obligationenrecht):
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