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Verwenden Sie diese Vorlage, wenn Sie einen Mitarbeiter einstellen und die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
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Der Arbeitsvertrag für die Gebäudehüllenbranche entspricht dem Schweizer Arbeitsrecht sowie den geltenden Gesamtarbeitsverträgen (GAV).
Er bietet einen klaren, rechtlich fundierten Rahmen für die Einstellung von Mitarbeitern im Bereich der Gebäudehülle und stellt sicher, dass die Rechte von Arbeitgebern und Arbeitnehmern nach schweizerischen Vorschriften geschützt sind.
Der GAV für die schweizerische Gebäudehüllenbranche wurde vom Bundesrat für “allgemeinverbindlich” erklärt.
Was bedeutet das?
Das bedeutet, dass seine Regeln zwingend sind und automatisch für alle Unternehmen und alle Arbeitnehmer der Branche gelten, unabhängig davon, ob sie Mitglied eines unterzeichnenden Verbandes sind oder nicht. Ziel ist es, einheitliche und gerechte Arbeitsbedingungen in der gesamten Branche zu gewährleisten und Lohndumping zu verhindern. Diese Regeln sind für die Arbeitnehmer schützender als die allgemeine Regelung des Obligationenrechts.
Für wen gilt der GAV?
Arbeitszeit und Ferien
Der GAV legt für die Arbeitnehmer grosszügigere Regeln fest als das allgemeine Obligationenrecht.
Überstunden
Jede über die jährliche Arbeitszeit von 2184 Stunden hinaus geleistete Stunde gilt als Überstunde.
Kompensation: Überstunden müssen durch einen gleich langen Urlaub ausgeglichen werden. Ist ein Ausgleich nicht möglich, müssen sie mit einem Lohnzuschlag von 25 % vergütet werden.
Abend-, Nacht- und Wochenendarbeit: Ausserordentliche Arbeit während dieser Zeiten berechtigt zu Lohnzuschlägen:
Lohn und 13. Monatslohn
Der GAV garantiert Mindestlöhne und einen 13. Monatslohn für alle unterstellten Arbeitnehmer.
Mindestlöhne: Die Mindestlöhne werden nach der Qualifikation (qualifizierter Arbeiter, angelernter Arbeiter, Bauarbeiter) und der Berufserfahrung in der Branche festgelegt. Um den anwendbaren Mindestlohn zu ermitteln, wird die Verwendung des Lohnrechners der UNIA empfohlen: https://unia.ch/de/lohn-gav/lohnrechner
13. Monatslohn: Die Zahlung eines 13. Monatslohns ist obligatorisch.
Krankheit und Unfall
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, seine Mitarbeiter bei Arbeitsunfähigkeit zu schützen.
Probezeit und Kündigung des Vertrags
Probezeit: Der erste Arbeitsmonat gilt als Probezeit. Während dieser Zeit kann jede Partei den Vertrag mit einer Frist von sieben Tagen kündigen.
Kündigung nach der Probezeit: Die Kündigungsfristen hängen von der Dauer der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers ab:
Schutz für ältere Arbeitnehmer: Für Arbeitnehmer über 55 Jahre mit mindestens sechs Jahren Dienstzugehörigkeit wird die Kündigungsfrist auf vier Monate verlängert.
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