Greifen Sie mit Ihrer kostenlosen Testversion des „Amy Growth“-Plans auf über 1’000 Verträge und KI-gestützte Vertragsentwürfe zu (CHF 99 / Monat nach der Testphase).
Bevorzugen Sie einen anderen Plan? Preise ansehen
Verwenden Sie diese Vorlage, wenn Sie einen Mitarbeiter einstellen und die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
Wissen Sie nicht, welcher GAV für Sie gilt? Registrieren Sie sich jetzt kostenlos und nutzen Sie unsere KI-Juristin Amy. Beschreiben Sie einfach Ihre Situation, beantworten Sie ihre Fragen, und der passende GAV-konforme Arbeitsvertrag wird in wenigen Minuten erstellt.
Der Arbeitsvertrag für die Gebäudetechnik entspricht dem Schweizer Arbeitsrecht sowie den geltenden Gesamtarbeitsverträgen (GAV).
Er bietet einen klaren, rechtlich fundierten Rahmen für die Einstellung von Mitarbeitern in der Gebäudetechnik und stellt sicher, dass die Rechte von Arbeitgebern und Arbeitnehmern nach schweizerischen Vorschriften geschützt sind.
Der Gesamtarbeitsvertrag (GAV) in der schweizerischen Gebäudetechnikbranche wurde vom Bundesrat für “allgemeinverbindlich” erklärt.
Was bedeutet das?
Das bedeutet, dass seine Regeln zwingend sind und automatisch für alle Unternehmen und alle Arbeitnehmer der Branche gelten, unabhängig davon, ob sie Mitglied eines unterzeichnenden Verbandes sind oder nicht. Ziel ist es, einheitliche und gerechte Arbeitsbedingungen in der gesamten Branche zu gewährleisten und Lohndumping zu verhindern.
Für wen gilt der GAV?
Arbeitszeit und Ferien
Der GAV legt für die Arbeitnehmer schützendere Regeln fest als die allgemeine Regelung des Obligationenrechts.
Arbeitsdauer: Die jährliche Gesamtarbeitszeit ist auf 2088 Stunden festgelegt, was einem Durchschnitt von 40 Stunden pro Woche entspricht. Der Stundenlohn wird auf einer Basis von 173,3 Stunden pro Monat berechnet.
Pausen: Wenn der GAV die Dauer der Pausen nicht präzisiert, gelten die Mindestbestimmungen des Arbeitsgesetzes (15 Minuten bei mehr als 5,5 Stunden Arbeit, 30 Minuten bei mehr als 7 Stunden und 1 Stunde bei mehr als 9 Stunden).
Jahresurlaub: Die Arbeitnehmer haben Anspruch auf eine Anzahl bezahlter Urlaubstage, die mit dem Alter zunimmt:
Bezahlte Abwesenheiten: Der GAV gewährt bezahlte freie Tage für bestimmte Ereignisse:
Überstunden
Jede Stunde, die über die normale Arbeitszeit von 40 Stunden pro Woche hinaus geleistet wird, gilt als Überstunde und wird nach einem zweistufigen System gehandhabt.
Lohn und 13. Monatslohn
Der GAV garantiert Mindestlöhne und einen 13. Monatslohn für alle Arbeitnehmer.
Mindestlöhne: Die Mindestlöhne werden nach der Qualifikation (z. B. EFZ, EBA, ohne Ausbildung) und der Erfahrung des Arbeitnehmers festgelegt. Um den anwendbaren Mindestlohn zu ermitteln, wird die Verwendung des Lohnrechners der UNIA empfohlen: https://unia.ch/de/lohn-gav/lohnrechner
13. Monatslohn: Die Zahlung eines 13. Monatslohns ist obligatorisch.
Krankheit und Unfall
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, seine Mitarbeiter bei Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit zu schützen.
Probezeit und Kündigung des Vertrags
Probezeit: Sofern keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen wird, beträgt die Probezeit einen Monat und kann auf maximal drei Monate verlängert werden. Während dieser Zeit kann jede Partei den Vertrag mit einer Frist von sieben Tagen kündigen.
Kündigung nach der Probezeit: Die Kündigungsfristen hängen von der Dauer der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers ab, gemäss dem Obligationenrecht:
Greifen Sie mit Ihrer kostenlosen Testversion des „Amy Growth“-Plans auf über 1’000 Verträge und KI-gestützte Vertragsentwürfe zu (CHF 99 / Monat nach der Testphase).
Bevorzugen Sie einen anderen Plan? Preise ansehen