Sprache
AdminTech

Arbeitsvertrag für die schweizerische Möbelindustrie

Erstellen Sie diesen und weitere Verträge mit Amy – Ihrer KI-Juristin

Greifen Sie mit Ihrer kostenlosen Testversion des „Amy Growth“-Plans auf über 1’000 Verträge und KI-gestützte Vertragsentwürfe zu (CHF 99 / Monat nach der Testphase).

Kostenlose Testversion starten
*1 Vertrag innerhalb von 14 Tagen

Bevorzugen Sie einen anderen Plan? Preise ansehen

Wann ist dieser Vertrag zu verwenden?

Verwenden Sie diese Vorlage, wenn Sie einen Mitarbeiter einstellen und die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  • Tätigkeitsbereich: Ihr Unternehmen stellt Serienmöbel, Polstermöbel, Büromöbel oder Betten her.
  • Art der Stelle: Der Arbeitnehmer wird eine Stelle in der Produktion besetzen (qualifiziert, angelernt oder ungelernt).
  • Arbeitsort: Der Arbeitsvertrag wird auf Schweizer Staatsgebiet erfüllt.

Wissen Sie nicht, welcher GAV für Sie gilt? Registrieren Sie sich jetzt kostenlos und nutzen Sie unsere KI-Juristin Amy. Beschreiben Sie einfach Ihre Situation, beantworten Sie ihre Fragen, und der passende GAV-konforme Arbeitsvertrag wird in wenigen Minuten erstellt.

Erstellen Sie diesen Vertrag mit Amy – Ihrer KI-Juristin

Konform mit Schweizer Recht

Enthält eine rechtliche Qualitätsgarantie von bis zu CHF 25’000

Kostenlose Testversion starten
*1 Vertrag innerhalb von 14 Tagen

Der Arbeitsvertrag für die schweizerische Möbelindustrie entspricht dem Schweizer Arbeitsrecht sowie den geltenden Gesamtarbeitsverträgen (GAV).

Er bietet einen klaren, rechtlich fundierten Rahmen für die Einstellung von Mitarbeitern in der Möbelindustrie und stellt sicher, dass die Rechte von Arbeitgebern und Arbeitnehmern nach schweizerischen Vorschriften geschützt sind.

Der GAV der Möbelindustrie: ein zwingender Rahmen

Der Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für die schweizerische Möbelindustrie wurde vom Bundesrat für “allgemeinverbindlich” erklärt.

Was bedeutet das?

Das bedeutet, dass seine Regeln zwingend sind und automatisch für alle Unternehmen und alle Arbeitnehmer der Branche gelten, unabhängig davon, ob sie Mitglied eines unterzeichnenden Verbandes sind oder nicht. Ziel ist es, einheitliche und gerechte Arbeitsbedingungen in der gesamten Branche zu gewährleisten.

Für wen gilt der GAV?

  • Räumlicher Geltungsbereich: Das gesamte Gebiet der Schweiz.
  • Betrieblicher Geltungsbereich: Er gilt für Unternehmen, die Serienmöbel herstellen, einschliesslich Polstermöbel, Büromöbel und Betten.
  • Betroffenes Personal: Der GAV gilt für qualifizierte, angelernte und ungelernte Arbeitnehmer sowie für Personal in Ausbildung.
  • Ausgenommenes Personal: Personal in leitenden Funktionen, prokuraberechtigte Arbeitnehmer und kaufmännisches Personal unterstehen nicht allen Klauseln des GAV.

Arbeitszeit und Ferien

Der GAV legt für die Arbeitnehmer schützendere Regeln fest als das allgemeine Obligationenrecht.

Arbeitsdauer: Die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit beträgt 41 Stunden. Die Arbeitszeit kann flexibel gestaltet werden und zwischen 32 und 45 Stunden pro Woche variieren.

Pausen: Mittags muss eine Pause von mindestens einer halben Stunde eingehalten werden.

Jahresurlaub: Die Arbeitnehmer haben Anspruch auf ein Minimum an bezahlten Urlaubstagen pro Jahr, das mit dem Alter und dem Dienstalter steigt:

  • Bis zum vollendeten 20. Lebensjahr und Lernende: 25 Tage
  • Ab dem 1. Dienstjahr: 22 Tage
  • Von 40 bis 50 Jahren: 23 Tage
  • Ab 50 Jahren: 25 Tage
  • Ab 60 Jahren: 30 Tage

Bezahlte Abwesenheiten: Der GAV gewährt bezahlte freie Tage für bestimmte Familienereignisse:

  • Vaterschaftsurlaub: 10 Tage
  • Todesfall des Partners oder eines Kindes: 3 Tage
  • Todesfall der Eltern, Schwiegereltern, Brüder und Schwestern: 3 Tage
  • Geburt eines Kindes: 3 Tage
  • Heirat: 1 Tag
  • Umzug: 1 Tag (max. 1x pro Jahr)

Überstunden

Jede über 45 Stunden pro Woche hinaus geleistete Stunde gilt als Überstunde, mit Ausnahme von Kompensationsstunden.

Überstunden müssen durch einen Urlaub von gleicher Dauer kompensiert oder mit einem Lohnzuschlag von 25 % vergütet werden. Nachtarbeit wird mit einem Zuschlag von 50 % und Sonntagsarbeit mit 100 % vergütet.

Lohn und 13. Monatslohn

Der GAV garantiert Mindestlöhne und einen 13. Monatslohn für alle Arbeitnehmer.

Mindestlöhne: Die Mindestlöhne werden nach der Lohnkategorie des Arbeitnehmers (die von seiner Qualifikation und Erfahrung abhängt) festgelegt. Um den anwendbaren Mindestlohn zu ermitteln, wird die Verwendung des Lohnrechners der UNIA empfohlen: https://unia.ch/de/lohn-gav/lohnrechner

13. Monatslohn: Die Zahlung eines 13. Monatslohns ist obligatorisch.

  • Monatslohn: Er entspricht einem zusätzlichen Monatslohn, der in der Regel am Jahresende ausgezahlt wird.
  • Stundenlohn: Arbeitnehmer, die im Stundenlohn bezahlt werden, erhalten einen festen Monatslohn, der auf dem Stundendurchschnitt basiert, was die Zahlung des 13. Monatslohns gewährleistet.

Krankheit und Unfall

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, seine Mitarbeiter bei Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit oder Unfall zu schützen.

  • Obligatorische Versicherung: Der Arbeitgeber muss eine kollektive Krankentagegeldversicherung abschliessen. Diese Versicherung deckt mindestens 80 % des Bruttolohnausfalls des Arbeitnehmers für eine Dauer von 720 Tagen.
  • Prämienzahlung: Die Prämien für diese Versicherung werden zu gleichen Teilen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt.
  • Krankheit während der Ferien: Erkrankt ein Arbeitnehmer während seiner Ferien, werden die durch ein ärztliches Zeugnis bestätigten Krankheitstage nicht als Ferientage angerechnet und können später nachgeholt werden.

Probezeit und Kündigung des Vertrags

Probezeit: Der erste Arbeitsmonat gilt als Probezeit. Während dieser Zeit kann jede Partei den Vertrag mit einer Frist von sieben Tagen kündigen.

Kündigung nach der Probezeit: Die Kündigungsfristen hängen von der Dauer der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers ab:

  • 1. Dienstjahr: 4 Wochen zum Ende einer Woche.
  • Vom 2. bis zum 6. Dienstjahr: 2 Monate zum Monatsende.
  • Ab dem 7. Dienstjahr: 3 Monate zum Monatsende.

Erstellen Sie diesen und weitere Verträge mit Amy – Ihrer KI-Juristin

Greifen Sie mit Ihrer kostenlosen Testversion des „Amy Growth“-Plans auf über 1’000 Verträge und KI-gestützte Vertragsentwürfe zu (CHF 99 / Monat nach der Testphase).

Kostenlose Testversion starten
*1 Vertrag innerhalb von 14 Tagen

Bevorzugen Sie einen anderen Plan? Preise ansehen

Erstellen Sie Ihren rechtsverbindlichen Arbeitsvertrag mit dem automatischen Dokumentenersteller AdminTech mit wenigen Klicks und in 5-10 Minuten