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Verwenden Sie diese Vorlage, wenn Sie einen Mitarbeiter einstellen und die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
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Der Arbeitsvertrag für die schweizerische Möbelindustrie entspricht dem Schweizer Arbeitsrecht sowie den geltenden Gesamtarbeitsverträgen (GAV).
Er bietet einen klaren, rechtlich fundierten Rahmen für die Einstellung von Mitarbeitern in der Möbelindustrie und stellt sicher, dass die Rechte von Arbeitgebern und Arbeitnehmern nach schweizerischen Vorschriften geschützt sind.
Der Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für die schweizerische Möbelindustrie wurde vom Bundesrat für “allgemeinverbindlich” erklärt.
Was bedeutet das?
Das bedeutet, dass seine Regeln zwingend sind und automatisch für alle Unternehmen und alle Arbeitnehmer der Branche gelten, unabhängig davon, ob sie Mitglied eines unterzeichnenden Verbandes sind oder nicht. Ziel ist es, einheitliche und gerechte Arbeitsbedingungen in der gesamten Branche zu gewährleisten.
Für wen gilt der GAV?
Arbeitszeit und Ferien
Der GAV legt für die Arbeitnehmer schützendere Regeln fest als das allgemeine Obligationenrecht.
Arbeitsdauer: Die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit beträgt 41 Stunden. Die Arbeitszeit kann flexibel gestaltet werden und zwischen 32 und 45 Stunden pro Woche variieren.
Pausen: Mittags muss eine Pause von mindestens einer halben Stunde eingehalten werden.
Jahresurlaub: Die Arbeitnehmer haben Anspruch auf ein Minimum an bezahlten Urlaubstagen pro Jahr, das mit dem Alter und dem Dienstalter steigt:
Bezahlte Abwesenheiten: Der GAV gewährt bezahlte freie Tage für bestimmte Familienereignisse:
Überstunden
Jede über 45 Stunden pro Woche hinaus geleistete Stunde gilt als Überstunde, mit Ausnahme von Kompensationsstunden.
Überstunden müssen durch einen Urlaub von gleicher Dauer kompensiert oder mit einem Lohnzuschlag von 25 % vergütet werden. Nachtarbeit wird mit einem Zuschlag von 50 % und Sonntagsarbeit mit 100 % vergütet.
Lohn und 13. Monatslohn
Der GAV garantiert Mindestlöhne und einen 13. Monatslohn für alle Arbeitnehmer.
Mindestlöhne: Die Mindestlöhne werden nach der Lohnkategorie des Arbeitnehmers (die von seiner Qualifikation und Erfahrung abhängt) festgelegt. Um den anwendbaren Mindestlohn zu ermitteln, wird die Verwendung des Lohnrechners der UNIA empfohlen: https://unia.ch/de/lohn-gav/lohnrechner
13. Monatslohn: Die Zahlung eines 13. Monatslohns ist obligatorisch.
Krankheit und Unfall
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, seine Mitarbeiter bei Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit oder Unfall zu schützen.
Probezeit und Kündigung des Vertrags
Probezeit: Der erste Arbeitsmonat gilt als Probezeit. Während dieser Zeit kann jede Partei den Vertrag mit einer Frist von sieben Tagen kündigen.
Kündigung nach der Probezeit: Die Kündigungsfristen hängen von der Dauer der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers ab:
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