Die Auszahlung von Dividenden wird von den Aktionären auf der ordentlichen Hauptversammlung beschlossen, die in der Regel innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres stattfindet.
Die Verrechnungssteuer von 35% muss vom Bruttobetrag der Dividende einbehalten werden, und der Nettobetrag von 65% wird an den Aktionär ausgezahlt.
Wenn ein Meldeverfahren anwendbar ist (z. B. Der Aktionär ist eine schweizerische juristische Person, die qualifizierte Beteiligungen hält), wird die Verrechnungssteuer nicht einbehalten.
Die Steuerbehörden verlangen oft eine Bescheinigung, um die Rückerstattung der Verrechnungssteuer an den Aktionär geltend zu machen.
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