Die Auszahlung von Dividenden wird von den AktionÀren auf der ordentlichen Hauptversammlung beschlossen, die in der Regel innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des GeschÀftsjahres stattfindet.
Die Verrechnungssteuer von 35% muss vom Bruttobetrag der Dividende einbehalten werden, und der Nettobetrag von 65% wird an den AktionÀr ausgezahlt.
Wenn ein Meldeverfahren anwendbar ist (z. B. Der AktionÀr ist eine schweizerische juristische Person, die qualifizierte Beteiligungen hÀlt), wird die Verrechnungssteuer nicht einbehalten.
Die Steuerbehörden verlangen oft eine Bescheinigung, um die RĂŒckerstattung der Verrechnungssteuer an den AktionĂ€r geltend zu machen.
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