Die Auszahlung von Dividenden wird von den Gesellschaftern auf der ordentlichen Hauptversammlung beschlossen, die in der Regel innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres abgehalten wird.
Die Verrechnungssteuer von 35% muss vom Bruttobetrag der Dividende einbehalten werden, und der Nettobetrag von 65% wird an den Gesellschafter ausgezahlt.
Wenn ein Meldeverfahren anwendbar ist (z.B. Gesellschafter ist eine schweizerische juristische Person mit qualifizierten Beteiligungen), wird die Verrechnungssteuer nicht einbehalten.
Die Steuerbehörden verlangen oft eine Bescheinigung, um die Rückerstattung der Verrechnungssteuer an den Gesellschafter geltend zu machen.
Eine Vorlage oder unbegrenzter Zugriff auf alle Vorlagen?
CHF 69 pro Dokument oder CHF 100/Monat für unbegrenzten Zugriff auf alle Vorlagen (jährlich).