Wenn Sie eine nicht börsennotierte Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach Schweizer Recht leiten.
Wenn Sie ein neuer Geschäftsführerin den Geschäftsführerrat berufen wollen, sei es als einfacher Geschäftsführer oder als Präsident des Geschäftsführerrats.
Ob Sie den vorherigen Geschäftsführer gleichzeitig löschen möchten oder nicht.
Eine Vorlage oder unbegrenzter Zugriff auf alle Vorlagen?
CHF 69 pro Dokument oder CHF 100/Monat für unbegrenzten Zugriff auf alle Vorlagen (jährlich).
Die Geschäftsführer werden von den Gesellschaftern in einer Gesellschafterversammlung ernannt oder abberufen. Die Gesellschafterversammlung ernennt auch den Präsidenten des Geschäftsführerrates.
Die ausserordentliche Versammlung kann jederzeit stattfinden.
Wenn die Statuten nichts anderes vorsehen, fällt die Zeichnungsbefugnis unter die Befugnisse des Geschäftsführerrats, weshalb eine Geschäftsführerratssitzung abgehalten werden sollte. Aus Gründen der Klarheit wird dieser Beschluss im Protokoll der Geschäftsführerratssitzung bestätigt.
Handelsregister verlangen oft das Protokoll der Geschäftsführerratssitzung, auch wenn keine Unterschriftsberechtigung vorliegt.
Bei der Löschung eines Geschäftsführersverlangt das Handelsregister oft, dass der vorherige Geschäftsführerdie Dokumente gegenzeichnet.
Folgende Unterschriften und Dokumente sind erforderlich:
Unterzeichnung der Anmeldung: Die unterschriftsberechtigten Geschäftsführer (abhängig davon, ob es sich um eine Einzel- oder Kollektivunterschrift handelt). Der neue Geschäftsführermuss die Anmeldung unterzeichnen.
Unterzeichnung des Protokolls der Versammlung der Gesellschafter: Der Präsident und der Sekretär der Versammlung (sie müssen nicht unbedingt Geschäftsführersein).
Unterzeichnung des Protokolls des Geschäftsführerrats: Geschäftsführer mit Unterschriftsbefugnis. Wenn es einen Präsidenten des Geschäftsführerrats gibt, muss dieser das Protokoll unterzeichnen.
Eine Farbkopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite) des neuen Geschäftsführer muss beigefügt werden.