Die Geschäftsführer werden von den Gesellschaftern abberufen, was ein Grund für eine ausserordentliche Versammlung ist.
Die ausserordentliche Versammlung kann jederzeit stattfinden.
Bei der Löschung des Geschäftsführers verlangt das Handelsregister oft, dass der vorherige Geschäftsführer die Dokumente gegenzeichnet.
Die folgenden Unterschriften und Dokumente sind erforderlich:
Unterschrift der Anmeldung: die zeichnungsberechtigten Geschäftsführer (je nachdem, ob Einzel- oder Kollektivunterschrift).
Unterzeichnung des Protokolls der Gesellschafterversammlung: Der Präsident und der Sekretär der Versammlung (sie müssen nicht unbedingt die Geschäftsführer sein).