Die Generalversammlung muss den Jahresabschluss innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres genehmigen. Verzögerungen sind jedoch möglich.
Die Versammlung muss auch dann abgehalten werden, wenn es nur einen einzigen Einzelaktionär gibt.
Das Protokoll der Versammlung muss vom Präsidenten unterzeichnet und vom Sekretär gegengezeichnet werden. Der Präsident ist in der Regel Mitglied, kann aber auch eine andere Person sein. Dasselbe gilt für den Sekretär.
Wenn alle Aktionäre darauf verzichten, ist die Anwesenheit der Revisionsstelle nicht erforderlich.
Beschlüsse können durch Mehrheitsbeschluss oder einstimmig gefasst werden. Wenn alle Aktionäre anwesend oder vertreten sind, handelt es sich um eine Universalversammlung, die über jeden Gegenstand auf der Tagesordnung beraten kann.
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