Die Generalversammlung muss den Jahresabschluss innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des GeschÀftsjahres genehmigen. Verzögerungen sind jedoch möglich.
Die Versammlung muss auch dann abgehalten werden, wenn es nur einen einzigen EinzelaktionÀr gibt.
Das Protokoll der Versammlung muss vom PrĂ€sidenten unterzeichnet und vom SekretĂ€r gegengezeichnet werden. Der PrĂ€sident ist in der Regel Mitglied, kann aber auch eine andere Person sein. Dasselbe gilt fĂŒr den SekretĂ€r.
Wenn alle AktionÀre darauf verzichten, ist die Anwesenheit der Revisionsstelle nicht erforderlich.
BeschlĂŒsse können durch Mehrheitsbeschluss oder einstimmig gefasst werden. Wenn alle AktionĂ€re anwesend oder vertreten sind, handelt es sich um eine Universalversammlung, die ĂŒber jeden Gegenstand auf der Tagesordnung beraten kann.
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