Protokoll der ordentlichen Generalversammlung (AG)
Protokoll der Jahreshauptversammlung einer schweizerischen Aktiengesellschaft, in dem der Jahresabschluss, die gesetzlichen Rücklagen und gegebenenfalls die Dividenden genehmigt werden.
Verwenden Sie diese Vorlage:
Wenn Sie eine nach Schweizer Recht gegründete Aktiengesellschaft leiten.
Jedes Jahr innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Rechnungsjahres, um den Jahresabschluss zu genehmigen.
Unabhängig davon, ob Sie die gesetzlichen Rücklagen aufstocken oder eine Dividende ausschütten wollen oder nicht.
Ob die Revisionsstelle anwesend, abwesend oder nicht vorhanden ist.
CHF 30 /Dokument
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Zuständigkeitsbereich: Schweiz
Schweizer Rechtsgarantie. Es sind keine weiteren Prüfungen erforderlich
Die Generalversammlung muss den Jahresabschluss innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres genehmigen. Verzögerungen sind jedoch möglich.
Die Versammlung muss auch dann abgehalten werden, wenn es nur einen einzigen Einzelaktionär gibt.
Das Protokoll der Versammlung muss vom Präsidenten unterzeichnet und vom Sekretär gegengezeichnet werden. Der Präsident ist in der Regel Mitglied, kann aber auch eine andere Person sein. Dasselbe gilt für den Sekretär.
Wenn alle Aktionäre darauf verzichten, ist die Anwesenheit der Revisionsstelle nicht erforderlich.
Beschlüsse können durch Mehrheitsbeschluss oder einstimmig gefasst werden. Wenn alle Aktionäre anwesend oder vertreten sind, handelt es sich um eine Universalversammlung, die über jeden Gegenstand auf der Tagesordnung beraten kann.
Die wichtigsten Entscheidungen der Versammlung:
Genehmigung des Jahresabschlusses.
Entlastung des Verwaltungsrats für das abgelaufene Geschäftsjahr.
Genehmigung der Bildung gesetzlicher Gewinnrücklagen.
Beschluss zur Ausschüttung von Dividenden aus (i) Gewinnen und offenen Reserven oder (ii) Reserven aus Kapitaleinlagen.
Genehmigung des Ergebnisvortrags für das nächste Geschäftsjahr (Gewinn oder Verlust).
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