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Protokoll der ordentlichen Generalversammlung (AG)

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Verwenden Sie diese Vorlage: 

  • Wenn Sie eine nach Schweizer Recht gegrĂŒndete Aktiengesellschaft leiten.
  • Jedes Jahr innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Rechnungsjahres, um den Jahresabschluss zu genehmigen.
  • UnabhĂ€ngig davon, ob Sie die gesetzlichen RĂŒcklagen aufstocken oder eine Dividende ausschĂŒtten wollen oder nicht.
  • Ob die Revisionsstelle anwesend, abwesend oder nicht vorhanden ist.

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Gut zu wissen: 

  • Die Generalversammlung muss den Jahresabschluss innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des GeschĂ€ftsjahres genehmigen. Verzögerungen sind jedoch möglich. 
  • Die Versammlung muss auch dann abgehalten werden, wenn es nur einen einzigen EinzelaktionĂ€r gibt. 
  • Das Protokoll der Versammlung muss vom PrĂ€sidenten unterzeichnet und vom SekretĂ€r gegengezeichnet werden. Der PrĂ€sident ist in der Regel Mitglied, kann aber auch eine andere Person sein. Dasselbe gilt fĂŒr den SekretĂ€r. 
  • Wenn alle AktionĂ€re darauf verzichten, ist die Anwesenheit der Revisionsstelle nicht erforderlich. 
  • BeschlĂŒsse können durch Mehrheitsbeschluss oder einstimmig gefasst werden. Wenn alle AktionĂ€re anwesend oder vertreten sind, handelt es sich um eine Universalversammlung, die ĂŒber jeden Gegenstand auf der Tagesordnung beraten kann. 

Die wichtigsten Entscheidungen der Versammlung: 

  • Genehmigung des Jahresabschlusses. 
  • Entlastung des Verwaltungsrats fĂŒr das abgelaufene GeschĂ€ftsjahr. 
  • Genehmigung der Bildung gesetzlicher GewinnrĂŒcklagen. 
  • Beschluss zur AusschĂŒttung von Dividenden aus (i) Gewinnen und offenen Reserven oder (ii) Reserven aus Kapitaleinlagen. 
  • Genehmigung des Ergebnisvortrags fĂŒr das nĂ€chste GeschĂ€ftsjahr (Gewinn oder Verlust). 

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