Vertrag über den Vertrieb der Produkte des Lieferanten in einem bestimmten Gebiet oder weltweit, auf exklusiver oder nicht-exklusiver Basis. Unterliegt dem Schweizer Recht und wird von Schweizer Juristen erstellt.
Verwenden Sie diesen Vertrag:
Zur Bezeichnung eines Vertreibers für verschiedene Arten von Produkten (z. B. Rohstoffe, Fertigprodukte, Lagerbestände, Fahrzeuge, Dienstleistungen usw.).
Wenn der Vertreiber in einem bestimmten Gebiet oder weltweit tätig werden soll, und zwar exklusiv oder im Wettbewerb mit anderen Vertreibern und/oder dem Lieferanten selbst.
Ob der Vertreiber frei über die Verkaufspolitik entscheiden kann oder ob er sich an Richtlinien, eine Preispolitik halten und/oder zusätzliche Kundendienstleistungen erbringen muss.
Ob die Produkte als White Label (unter der Marke des Vertreibers) oder unter der Marke des Lieferanten verkauft werden sollen.
CHF 30 /Dokument
TESTEN VOR DEM KAUF
Zuständigkeitsbereich: Schweiz
Schweizer Rechtsgarantie. Es sind keine weiteren Prüfungen erforderlich
Schützen Sie Ihre Rechte als Lieferant mit den folgenden Optionen:
Möglichkeit, Produkte von Zeit zu Zeit verbindlich zu ändern, wobei der Vertreiber eine Stellungnahme abgeben muss.
Begrenzung des Zeitraums für die Qualitätsprüfung und Verpflichtung, eine angemessene Verzögerung seitens des Lieferanten zu tolerieren.
Festlegung von Richtlinien, Preispolitik, Verpflichtung zur Bereitstellung von Kundendienst.
Verpflichtung zur Erreichung von Verkaufszielen unter dem Vorbehalt der Kündigung bei Nichteinhaltung einer bestimmten tolerierten Frist.
Verbot für den Vertreiber, während oder sogar nach Ablauf des Vertrags für Konkurrenten des Lieferanten zu arbeiten.
Schützen Sie Ihre Rechte als Vertreiber mit den folgenden Optionen:
Ausschliesslichkeit in einem bestimmten Gebiet mit dem Verbot, andere Vertreiber zu benennen, oder das Verbot für den Lieferanten, direkt an Kunden zu verkaufen.
Verpflichtung zum Rückkauf unverkaufter Produkte, wenn sie vom Lieferanten aus der Verkaufslinie genommen werden.
Flexibilität bei der Zahlung des Kaufpreises, sei es beim tatsächlichen Weiterverkauf oder bei der Lieferung, wobei das Risiko auf den Lieferanten bzw. den Vertreiber übergeht.
Längere Kündigungsfrist, Mindestlaufzeit und tolerierte Verzögerung bei der Erreichung der ursprünglichen Ziele.
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