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Was ist der Unterschied zwischen mangelhafter und falscher Ware?

Der Verkäufer verpflichtet sich, das Eigentum an der Ware zu übertragen und ihre Qualität gemäss den Anforderungen des Vertrags zu garantieren. Es gibt verschiedene Fälle von Nichterfüllung oder Schlechterfüllung des Kaufvertrags. Welche Rechte der Käufer hat, hängt davon ab, wie die Versäumnisse des Verkäufers eingestuft werden.
Verzug, Defekt und aliud - welche Rechte gegen den Verkäufer?
29.08.2024

Verspätete oder defekte Lieferungen – was tun?

Verstösse gegen den Kaufvertrag durch den Verkäufer können folgende sein: 

  1. Fehlende rechtzeitige Lieferung. 
  2. Lieferung wurde verspätet ausgeführt. 
  3. Lieferung einer anderen als der vereinbarten Sache. 

Die Lieferung einer anderen als der vereinbarten Ware (aliud) stellt keinen Defekt, sondern eine Nichterfüllung des Vertrags dar. 

  1. Lieferung einer Sache, die einem Dritten gehört. 
  2. Lieferung einer mit einem Defekt behafteten Sache. 

Bei verspäteter oder ausbleibender Lieferung 

Der Verkäufer ist verpflichtet, den Verkauf fristgerecht durchzuführen. Dabei kann es sich um eine von den Parteien vertraglich vereinbarte Frist handeln, die an die Vorauszahlung des Preises geknüpft ist oder nicht. Wenn keine Frist vereinbart wurde, gilt die Regel, dass der Käufer die Lieferung nicht verlangen kann, bevor er seiner Verpflichtung zur Zahlung des Preises nachgekommen ist (Art. 82 OR). 

Wenn die Sache noch nicht geliefert wurde, obwohl sie geliefert werden sollte, muss eine Klage auf Erfüllung des Vertrags erhoben werden (Art. 97 OR). 

Der Käufer kann auch eine angemessene Frist setzen, andernfalls wird der Kaufvertrag aufgelöst. Wenn eine im Vertrag festgelegte Frist genau ist und keine Verzögerung zulässt, kann der Vertrag sofort aufgelöst werden. 

Ist die Sache hingegen bereits geliefert, aber verspätet, gelten die Regeln über den Schuldnerverzug (Art. 102-109 OR) und der Käufer kann den durch die Verspätung erlittenen Schaden geltend machen. 

Bei Defekten 

Der Verkäufer haftet dem Käufer sowohl für die zugesicherten Eigenschaften als auch dafür, dass die Sache nicht körperliche oder rechtliche Mängel habe, die ihren Wert oder ihre Tauglichkeit zu dem vorausgesetzten Gebrauche aufheben oder erheblich mindern (Art. 197 OR). 

Weisen die Waren zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs Defekte auf, so stehen dem Käufer die gesetzlich garantierten Rechte zu, insbesondere: 

  • Rücktritt vom Kauf (Redhibitive Action). 
  • Antrag, den Preis proportional zum Minderwert zu senken. 

NB. Auch wenn die Wandelungsklage angestellt worden ist, steht es dem Richter frei, bloss Ersatz des Minderwertes zuzusprechen, sofern die Umstände es nicht rechtfertigen, den Kauf rückgängig zu machen (Art. 205 Abs. 2 OR). Erreicht der geforderte Minderwert den Betrag des Kaufpreises, so kann der Käufer nur die Wandelung verlangen (Art. 205 Abs. 3 OR). 

  • Ersatz der verkauften Sache, wenn die Waren fungibel sind, nach Wahl des Käufers. 

Wenn die Sachen dem Käufer nicht von einem andern Orte her zugesandt worden sind, ist auch der Verkäufer berechtigt, sich durch sofortige Lieferung währhafter Ware derselben Gattung und Ersatz allen Schadens von jedem weiteren Anspruche des Käufers zu befreien (Art. 206 Abs. 2 OR). 

Bei der Lieferung einer anderen Sache 

Die Lieferung einer anderen als der vom Käufer bestellten Sache stellt keinen Defekt, sondern eine Nichterfüllung des Vertrags (aliud) dar. In diesem Fall muss der Käufer auf Erfüllung (oder Rücktritt nach Ablauf einer Frist) klagen und eventuell Schadensersatz wegen Verzögerung verlangen. 

Um zwischen Defekt und aliud zu unterscheiden, müssen die wesentlichen Merkmale der bestellten Ware im Vergleich zu der erhaltenen Ware bestimmt werden.  

Der Käufer ist grundsätzlich verpflichtet, die erhaltene Sache, die er nicht bestellt hat, auf Kosten des Verkäufers zurückzugeben. 

Achtung: Es muss schnell gehandelt werden. Wenn die Sache bereits in Gebrauch ist (z. B. die Reifen sind auf das Auto aufgezogen), gilt sie als angenommen, auch wenn es nicht die genaue Sache ist, die der Käufer bestellt hat. 

Bedeutung der Vertragsauslegung 

Jeder Vertrag unterliegt der Auslegung. Als Austausch von Willenserklärungen der Parteien ist es angebracht, die tatsächliche Absicht der Parteien zu erforschen. Es ist nicht ausgeschlossen, dass die Parteien beim Abschluss eines Vertrags an unterschiedliche Dinge gedacht haben; in diesem Fall muss der Richter unter Berücksichtigung der Umstände beurteilen, was die Parteien tatsächlich vereinbart haben. 

Ausserdem kann ein Vertrag durch einen entschuldbaren Irrtum oder eine Täuschung der einen Partei durch die andere fehlerhaft sein. 

Empfehlungen 

Beachten Sie die folgenden Empfehlungen, um Ihre Verkäufe besser zu steuern: 

  • Geben Sie die Merkmale der Waren so genau wie möglich an oder fügen Sie im Anhang technische Unterlagen über die zu verkaufende Ware hinzu. 
  • Legen Sie fest, welche Rechte bei Defekten Vorrang haben, sei es Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Preisminderung, wobei die Kündigung die Ultima Ratio darstellt. 
  • Legen Sie vertraglich eine angemessene Frist fest, innerhalb derer die Waren auf Defekte überprüft werden müssen. 
  • Stellen Sie fest, ob es sich um genaue oder ungefähre Fristen handelt, um zu bestimmen, ob der Vertrag bei einer Verzögerung sofort gekündigt wird. 
  • Denken Sie schliesslich daran, die Haftung des Verkäufers im Kaufvertrag für alle Folgeschäden zu begrenzen, es sei denn, sie sind auf eine arglistige Täuschung des Verkäufers zurückzuführen.

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