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Protokoll der ordentlichen Generalversammlung (GmbH)

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Verwenden Sie diese Vorlage: 

  • Wenn Sie eine Gesellschaft mit beschrĂ€nkter Haftung nach Schweizer Recht fĂŒhren.
  • Jedes Jahr innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Rechnungsjahres, um den Jahresabschluss zu genehmigen.
  • UnabhĂ€ngig davon, ob Sie die gesetzlichen RĂŒcklagen aufstocken oder eine Dividende ausschĂŒtten wollen oder nicht.
  • Ob die Revisionsstelle anwesend, abwesend oder nicht vorhanden ist.

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Gut zu wissen: 

  • Die Generalversammlung muss den Jahresabschluss innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des GeschĂ€ftsjahres genehmigen. Verzögerungen sind jedoch möglich. 
  • Die Versammlung muss auch dann abgehalten werden, wenn es nur einen einzigen Gesellschafter gibt. 
  • Das Protokoll der Versammlung muss vom PrĂ€sidenten unterzeichnet und vom SekretĂ€r gegengezeichnet werden. Der PrĂ€sident ist in der Regel der GeschĂ€ftsfĂŒhrer, kann aber auch eine andere Person sein. Dasselbe gilt fĂŒr den SekretĂ€r. 
  • Wenn alle Gesellschafter darauf verzichten, ist die Anwesenheit der Revisionsstelle nicht erforderlich. 
  • BeschlĂŒsse können durch Mehrheitsbeschluss oder einstimmig gefasst werden. Wenn alle Gesellschafter anwesend oder vertreten sind, handelt es sich um eine Universalversammlung, die ĂŒber jeden Gegenstand der Tagesordnung beraten kann. 

Die wichtigsten Entscheidungen der Versammlung: 

  • Genehmigung des Jahresabschlusses. 
  • Entlastung des GeschĂ€ftsfĂŒhrerrats fĂŒr das abgelaufene GeschĂ€ftsjahr. 
  • Genehmigung der Bildung gesetzlicher GewinnrĂŒcklagen. 
  • Beschluss zur AusschĂŒttung von Dividenden aus (i) Gewinnen und offenen Reserven oder (ii) Reserven aus Kapitaleinlagen. 
  • Genehmigung des Ergebnisvortrags auf das nĂ€chste GeschĂ€ftsjahr (Gewinn oder Verlust). 

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