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AdminTech

Arbeitsvertrag

Passen Sie Ihren Arbeitsvertrag mit über 100 Anpassungsoptionen an, die in einer einzigen dynamischen Vorlage integriert sind.
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Mit unserer Dynamic Contract Engine® füllen Sie einfach die Felder aus, wählen aus den vordefinierten Optionen, und der komplexe Rechtstext wird in Echtzeit an Ihre Bedürfnisse angepasst. Eine Überprüfung durch einen Anwalt oder juristische Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.

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Was ist, wenn ein Gesamtarbeitsvertrag (L-GAV) gilt?

Je nach Tätigkeitsbereich können für bestimmte Unternehmen besondere Vorschriften gelten. Wir bieten speziell angepasste Vorlagen für die gängigsten Branchen an:
1. Gastgewerbe (Hotel, Restaurant, Café)
2. Bauhauptgewerbe (Gebäudehülle)

Tarifverträge gelten nicht für Direktoren und Manager.

Haben Sie Fragen oder benötigen Unterstützung bei der Auswahl der passenden Vorlage?
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Passen Sie Ihren Arbeitsvertrag individuell an – mit über 100 wählbaren Optionen, darunter:

Unbefristeter oder befristeter Vertrag, Vollzeit (100%) oder Teilzeit, mit flexiblen oder definierten Arbeitszeiten.

Angegebener Arbeitsort, geografischer Radius oder Remote-Arbeit (zu Hause), Verpflichtung zu Geschäftsreisen in der Schweiz und im Ausland.

Stunden-, Monats- oder Jahresgehalt, 13. Gehalt, Bonus- und variables Gehalt, Sachleistungen, Verkaufsprovision, Anteil am Umsatz des Betriebs.

Zahlung von Spesenpauschalen, Prüfung von Spesenabrechnungen, Entschädigung für Privatfahrzeuge oder Gewährung von Firmenwagen.

Geheimhaltungs-, Abwerbe- und Wettbewerbsverbote, auch nach Beendigung des Vertrages, mit einer festen Vertragsstrafe.

FAQ zum AdminTech-Arbeitsvertrag

Was ist, wenn ich einen Freelancer einstellen möchte?

Ein Musterarbeitsvertrag eignet sich für Arbeitnehmer, einschliesslich bezahlter Direktoren oder Manager eines Unternehmens. Wenn der Dienstleister jedoch selbstständig tätig ist, können Sie stattdessen einen freiberuflichen Vertrag oder andere Dienstleistungsverträge nutzen.

Im Gegensatz zu einem Arbeitnehmer weist ein Selbständiger häufig folgende Merkmale auf: 

  • Mehrere Kunden (idealerweise 5 oder mehr) 
  • Personal einstellen 
  • Handeln im eigenen Namen in Bezug auf den Markt 
  • Saubere Räumlichkeiten 
  • Verpflichtung zu eigenen Investitionen und Ausgaben 
  • Übernahme unternehmerischer Risiken und Verluste 
  • Arbeitszeiten und -bedingungen frei bestimmen

 Wenn der Dienstleister den Status eines Selbstständigen besitzt, als Einzelunternehmer registriert ist oder über eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer verfügt, können Sie sicher sein, einen freiberuflichen Vertrag abzuschliessen. Solche Verträge sind für beide Parteien weniger anspruchsvoll und einfacher zu kündigen.

Was ist, wenn ich Eigentümer, Direktor oder angestellter Manager bin?

Als Selbstständiger benötigen Sie in der Regel keinen Arbeitsvertrag mit Ihrem Unternehmen. Sie können sich einfach ein Gehalt auszahlen lassen, wobei Ihre Steuern und Sozialversicherungsbeiträge auf Grundlage Ihrer Gewinne berechnet werden – unabhängig vom gezahlten Gehalt.

Als Direktor oder Geschäftsführer eines Unternehmens, selbst wenn Sie gleichzeitig Aktionär oder Partner sind, können Sie ein Gehalt beziehen und von Ihrem Unternehmen als Gesellschafter angestellt werden. In diesem Fall ist ein Arbeitsvertrag erforderlich.

Müssen Arbeitsverträge schriftlich sein?

Ein Standardarbeitsvertrag ist auch in mündlicher Form gültig. Einige Klauseln erlangen jedoch nur in schriftlicher Form rechtliche Gültigkeit:

  • Methoden der Kostenerstattung (Art. 327a OR). 
  • Zuschreibung von Erfindungen und geistigem Eigentum (Art. 332 OR). 
  • Probezeit (Art. 335b OR). 
  • Ordentliche Kündigung (Art. 335c OR). 
  • Wettbewerbsverbot (Art. 340 OR).
Was gilt für die Probezeit in der Schweiz?

Die Probezeit darf maximal 3 Monate betragen. Sofern im Muster Arbeitsvertrag nichts anderes vereinbart wurde, beträgt die gesetzliche Probezeit 1 Monat.

Während der Probezeit kann der Vertrag von beiden Parteien mit einer Kündigungsfrist von 7 Tagen und ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.

Wie viele Stunden pro Woche arbeitet man in der Schweiz?

Mit Ausnahme von Führungskräften ist die Arbeitszeit in der Regel auf 45 Stunden pro Woche begrenzt für:

  • Arbeitnehmer, die in Industriebetrieben beschäftigt sind
  • Büropersonal 
  • Technisches Personal
  • Und Weitere Mitarbeitende, einschliesslich Vertriebsmitarbeitende in grossen Einzelhandelsunternehmen

Die 50-Stunden-Höchstgrenze gilt für alle anderen Arbeitnehmer.

Der Weg zur und von der Arbeit wird nicht als Arbeitszeit angesehen.

Wie sind die Arbeitszeiten in der Schweiz?

Nachtarbeit ist grundsätzlich verboten, es sei denn, eine besondere Genehmigung liegt vor. Arbeitszeiten werden wie folgt definiert:

  • Tagesarbeit: zwischen 6:00 und 20:00 Uhr
  • Abendarbeit: zwischen 20:00 und 23:00 Uhr
  • Nachtarbeit: zwischen 23:00 und 6:00 Uhr
Wann muss der Lohn in der Schweiz ausgezahlt werden?

Das Gehalt ist in der Regel wie folgt fällig:

  • Am 24. des laufenden Monats oder früher
  • Am 6. des Folgemonats bei Stundenlohn oder variabler Vergütung
  • Innerhalb von 6 Monaten nach Jahresende für Boni und Rückstellungen aus Verkäufen

Das 13. Gehalt wird üblicherweise Ende Dezember ausgezahlt. 

Wie hoch ist der Anspruch auf bezahlten Urlaub in der Schweiz?

Alle Arbeitnehmer haben Anspruch auf bezahlten Urlaub, der wie folgt geregelt ist:

  • 5 Wochen für Arbeitnehmer unter 20 Jahren
  • 4 Wochen für alle anderen Arbeitnehmer

Der Urlaubsanspruch wird in Wochen angegeben. Die 4 Wochen entsprechen in der Regel 20 Arbeitstagen bei einer 5-Tage-Woche oder 24 Arbeitstagen bei einer 6-Tage-Woche.

Wie kündige ich einen Arbeitsvertrag in der Schweiz?

Befristete Arbeitsverträge laufen automatisch zum vereinbarten Termin aus. Grundsätzlich gibt es keine gesetzliche Höchstdauer für einen Arbeitsvertrag. 

Wenn Sie sich für einen unbefristeten Arbeitsvertrag (CDI) entscheiden, gilt die Kündigung nach der Probezeit wie folgt:

  • 1 Monat zum Monatsende
  • 2 Monate zum Monatsende, von 2. bis zum 9. Dienstjahr
  • 3 Monate zum Monatsende ab dem 10. Dienstjahr

Für Fach- oder Führungskräfte sehen Unternehmen in der Regel längere Kündigungsfristen vor.

Was sind die Kündigungsgründe in der Schweiz?

Der Kündigungsgrund muss schriftlich angegeben werden.

Ein rein wirtschaftlicher Grund genügt, wenn die Kündigungsfristen eingehalten werden, vorbehaltlich rechtswidriger Kündigungen, insbesondere:

  • Entlassung zu einem ungünstigen Zeitpunkt (z. B. während der Schwangerschaft, bei Krankheit oder im Wehrdienst)
  • Ungerechtfertigte Entlassung (z. B. aus diskriminierenden Gründen, zur Verhinderung rechtlicher Schritte, als Strafe für den Arbeitnehmer oder um eine gesetzliche Verpflichtung wie den Zivilschutz zu umgehen)
  • Kündigung unter Verstoss gegen die Kündigungsfristen

In unserem Arbeitsvertrag ist beispielsweise das Recht auf fristlose Kündigung bei schwerwiegenden Verstössen, die das Vertrauen zwischen den Parteien nachhaltig beeinträchtigen, ausdrücklich festgehalten.

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