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Protokoll der ordentlichen Generalversammlung (GmbH)

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Verwenden Sie diese Vorlage: 

  • Wenn Sie eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach Schweizer Recht führen.
  • Jedes Jahr innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Rechnungsjahres, um den Jahresabschluss zu genehmigen.
  • Unabhängig davon, ob Sie die gesetzlichen Rücklagen aufstocken oder eine Dividende ausschütten wollen oder nicht.
  • Ob die Revisionsstelle anwesend, abwesend oder nicht vorhanden ist.

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Gut zu wissen: 

  • Die Generalversammlung muss den Jahresabschluss innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres genehmigen. Verzögerungen sind jedoch möglich. 
  • Die Versammlung muss auch dann abgehalten werden, wenn es nur einen einzigen Gesellschafter gibt. 
  • Das Protokoll der Versammlung muss vom Präsidenten unterzeichnet und vom Sekretär gegengezeichnet werden. Der Präsident ist in der Regel der Geschäftsführer, kann aber auch eine andere Person sein. Dasselbe gilt für den Sekretär. 
  • Wenn alle Gesellschafter darauf verzichten, ist die Anwesenheit der Revisionsstelle nicht erforderlich. 
  • Beschlüsse können durch Mehrheitsbeschluss oder einstimmig gefasst werden. Wenn alle Gesellschafter anwesend oder vertreten sind, handelt es sich um eine Universalversammlung, die über jeden Gegenstand der Tagesordnung beraten kann. 

Die wichtigsten Entscheidungen der Versammlung: 

  • Genehmigung des Jahresabschlusses. 
  • Entlastung des Geschäftsführerrats für das abgelaufene Geschäftsjahr. 
  • Genehmigung der Bildung gesetzlicher Gewinnrücklagen. 
  • Beschluss zur Ausschüttung von Dividenden aus (i) Gewinnen und offenen Reserven oder (ii) Reserven aus Kapitaleinlagen. 
  • Genehmigung des Ergebnisvortrags auf das nächste Geschäftsjahr (Gewinn oder Verlust). 

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