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Vertriebsvertrag

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Verwenden Sie diesen Vertrag: 

  • Zur Bezeichnung eines Vertreibers fĂŒr verschiedene Arten von Produkten (z. B. Rohstoffe, Fertigprodukte, LagerbestĂ€nde, Fahrzeuge, Dienstleistungen usw.).
  • Wenn der Vertreiber in einem bestimmten Gebiet oder weltweit tĂ€tig werden soll, und zwar exklusiv oder im Wettbewerb mit anderen Vertreibern und/oder dem Lieferanten selbst.
  • Ob der Vertreiber frei ĂŒber die Verkaufspolitik entscheiden kann oder ob er sich an Richtlinien, eine Preispolitik halten und/oder zusĂ€tzliche Kundendienstleistungen erbringen muss.
  • Ob die Produkte als White Label (unter der Marke des Vertreibers) oder unter der Marke des Lieferanten verkauft werden sollen.

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Jeder Vertrag entspricht Schweizer Recht und ist sofort unterzeichnungsbereit

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SchĂŒtzen Sie Ihre Rechte als Lieferant mit den folgenden Optionen: 

  • Möglichkeit, Produkte von Zeit zu Zeit verbindlich zu Ă€ndern, wobei der Vertreiber eine Stellungnahme abgeben muss. 
  • Begrenzung des Zeitraums fĂŒr die QualitĂ€tsprĂŒfung und Verpflichtung, eine angemessene Verzögerung seitens des Lieferanten zu tolerieren. 
  • Festlegung von Richtlinien, Preispolitik, Verpflichtung zur Bereitstellung von Kundendienst. 
  • Verpflichtung zur Erreichung von Verkaufszielen unter dem Vorbehalt der KĂŒndigung bei Nichteinhaltung einer bestimmten tolerierten Frist. 
  • Verbot fĂŒr den Vertreiber, wĂ€hrend oder sogar nach Ablauf des Vertrags fĂŒr Konkurrenten des Lieferanten zu arbeiten. 

SchĂŒtzen Sie Ihre Rechte als Vertreiber mit den folgenden Optionen: 

  • Ausschliesslichkeit in einem bestimmten Gebiet mit dem Verbot, andere Vertreiber zu benennen, oder das Verbot fĂŒr den Lieferanten, direkt an Kunden zu verkaufen. 
  • Verpflichtung zum RĂŒckkauf unverkaufter Produkte, wenn sie vom Lieferanten aus der Verkaufslinie genommen werden. 
  • FlexibilitĂ€t bei der Zahlung des Kaufpreises, sei es beim tatsĂ€chlichen Weiterverkauf oder bei der Lieferung, wobei das Risiko auf den Lieferanten bzw. den Vertreiber ĂŒbergeht. 
  • LĂ€ngere KĂŒndigungsfrist, Mindestlaufzeit und tolerierte Verzögerung bei der Erreichung der ursprĂŒnglichen Ziele. 

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